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allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Henn Projekt GmbH

Definition des Vertrages

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus 16 Paragraphen. Sie gelten ab dem 01.01.2013

§ 1 allgemein

Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind Bestandteil aller Angebote, Verträge, Dienst- und Serviceleistungen der Firma Henn Projekt GmbH Rheinstr. 11-13 44579 Castrop Rauxel (kurz Auftragnehmer/Dienstleister genannt).

Sie finden in ihrer zum Zeitpunkt aktuell gültigen Form ebenso für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber Anwendung. Der Vertragspartner des Auftragnehmers wird im Folgenden „Kunde/Auftraggeber“ genannt.

§ 2 Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nicht.

§ 3 Preis und Auftragserteilung

Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung  durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Dienstleistung zustande. Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus dem Angebot.  

Die Übermittlung von Schriftstücken per Fax oder Email genügt dem Erfordernis der Schriftform.

Alle Preise sind Nettopreise, auf welche die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer gerechnet wird.

Wenn nicht ausdrücklich angeboten,  sind alle Preise exklusiv Transport- und Verpackung.

Bei Mietverträgen sind die in unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführten Mietzeiträume bindend und maßgeblich für den vereinbarten Mietpreis.

§ 4 Leistungshindernis

Dauerhafte Betriebsstörungen  durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen den Auftragnehmer zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.

§ 5 Stornierung von Mietgeschäften durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber hat das Recht, Mietgeschäfte bis spätestens 7 Tage vor Beginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt:

• 20% des Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird

• 50% des Mietpreises, wenn spätestens 14 Tage vor Mietbeginn storniert wird

• 80% des Mietpreises, wenn spätestens 7 Tage vor Mietbeginn storniert wird

• Danach werden 100% des vereinbarten Mietpreises berechnet.

Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens  bei der Henn Projekt GmbH maßgeblich.

Sonderkonstruktionsanfertigungen und Verkaufsgeschäfte sind von dieser Regelung ausgenommen.

§ 6 Arbeitssicherheit

Es ist die Pflicht des Auftraggebers, den Auftragnehmer über evtl. Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

§ 7 Arbeitszeit, Vergütung, Mehrarbeit und Tagessätze

a)       Die Arbeitszeit je Tag richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz und nach versicherungsrechtlichen Vorgaben. Daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 8 bis max.10 Stunden inklusive Pausen.

b)       Ist die Anwesenheit des Auftragnehmers länger als 10 Stunden erforderlich, wird jede weitere Stunde mit einem Aufschlag von 25 % berechnet.

§ 8 Verpflegung/ Catering

a)       Dem Auftragnehmer wird ab Arbeitsbeginn eine angemessene Verpflegung für die Arbeitszeit zur Verfügung gestellt.

b)         Ist das Catering unzureichend oder nicht vorhanden, werden die landesüblichen Verpflegungspauschalen berechnet. Ist auf einer Produktion kein Catering verfügbar bzw. nicht geplant, so ist dies dem Auftragnehmer frühzeitig mitzuteilen.

§ 9 Reisen/ Transportkosten

a)      Der Auftraggeber bucht und zahlt erforderliche Übernachtungen von Mitarbeitern der Henn Projekt GmbH. Pro Person ist ein Einzelzimmer in mindestens einem 4-Sterne-Hotel mit großem Bett und Internetzugang bereitzustellen. Der Auftraggeber zahlt die An- und Abreisekosten gegen Beleg und Nachweis.

b)      Reisen vor Ort werden auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt.

c)      Für Reisen, die auf Wunsch des Auftraggebers unternommen werden müssen, trägt der Auftraggeber die anfallenden Kosten. Hat der Auftragnehmer dafür sein eigenes Fahrzeug eingesetzt, so stellt der pro gefahrenem Kilometer dem Auftraggeber 1,00 €  in Rechnung.

§ 10 Zahlungen

Sofern nicht anders vereinbart, werden Zahlungen wie im Angebot enthalten fällig.

Es gilt der in der Auftragsbestätigung  festgelegte Preis.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

§ 11 Gewährleistung

Offensichtliche  Mängel bei Kaufgegenständen hat der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Andernfalls verliert er seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche.

Bei kaufmännischen Geschäftspartnern bzw. Betrieben eines Handelsgewerbes gilt:

Offensichtlich erkennbare Mängel und bei ordnungsgemäßer  Untersuchung - sofern eine solche im ordnungsgemäßen  Geschäftsgang tunlich ist - hat der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so sind wir zunächst, nach unserer Wahl, zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber, nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung - Minderung - oder Rückgängigmachung  des Kaufvertrages - Wandlung - verlangen.

§ 12 Obhutspflicht und Mängelanzeige bei Mietverträgen

a) Unser Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Übernahme der Mietsache bzw. nachdem Aufbau der Sache, sofern ein solcher                  Aufbau vorgesehen ist, die Mietsache auf Vertragsgemäßheit  und Vollständigkeit hin zu überprüfen.

b) Falls sich dabei oder im Laufe der Mietzeit ein Mangel der gemieteten Sache zeigt oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der  Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat unser Vertragspartner uns unverzüglich Anzeige zu machen. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.

Unterlässt unser Vertragspartner die Anzeige, so ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die Mietsache darf nur zu dem vertragsgemäßen  Gebrauch genutzt werden. Dabei hat der Mieter für die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsrichtlinien  Sorgen zu tragen. Mietsachen, welche mit einer Computersteuerung  von uns ausgerüstet sind oder mit einer solchen bedient werden, dürfen ausschließlich von uns oder von uns bestimmten Personen bedient werden.

Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur einwandfreien Nutzung der Mietsache zu sorgen.

Der Mieter ist verpflichtet, uns die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit im sauberen, einwandfreien Zustand vollständig zurückzugeben.

Der Mieter haftet bei  Zerstörung, Beschädigung oder Verlust der Mietsache auf

Schadensersatz. Bei der Wiederbeschaffung von Gegenständen kommt es unter Umständen durch die mangelnde Verfügbarkeit und kurzfristige Herstellung von Sonderteilen zu erheblichen Mehrkosten. Diese sind ebenfalls vom Auftraggeber zu entrichten. Der Wiederbeschaffungswert ist der Neupreis der Gegenstände.

§ 13 Haftung

Wir haften in vollem Umfang für Schäden, die auf vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen

beruhen.

Bei einfach fahrlässigen und sonstigen Vertragsverletzungen  haften wir nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung  wesentliche Pflicht handelt. Im Übrigen ist die Haftung auf einen Betrag in Höhe von bis zu 500.000,00 € beschränkt.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen

Kaufpreiszahlung vor.

b) Wenn während der Auftragsdurchführung  Lösungsideen, technische Entwicklungen und Lösungen und/oder materielle Hilfsmittel in die Auftragsdurchführung  vom Auftragnehmer eingebracht werden, dann bleibt das Urheberrecht, Copyright und sonstige Rechte am eingebrachten geistigen Eigentum und den Entwicklungen ausschließlich beim Auftragnehmer. Anderslautende Vereinbarungen bzw. Forderungen des Auftraggebers gelten nicht.

§ 15 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Castrop-Rauxel, sofern unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen  ist.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.